Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation, Verordnung (EU) 2025/40) ist seit 2025 in Kraft. Die ersten verbindlichen Vorgaben gelten ab dem 12. August 2026. Die Verordnung ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie und schafft ein einheitliches Regelwerk für Verpackungen in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten. Das Ziel: Verpackungsabfälle reduzieren, Recycling stärken und die Kreislaufwirtschaft fördern. Bis 2040 sollen pro EU-Bürger mindestens 15 % weniger Verpackungsabfälle anfallen.
Was ist die PPWR?
Die PPWR ist eine Weiterentwicklung des EU-Aktionsplans zur Kreislaufwirtschaft. Sie betrachtet den gesamten Lebenszyklus einer Verpackung – von der Herstellung über die Nutzung bis hin zur korrekten Entsorgung.
Dabei geht es vor allem darum, Verpackungen nachhaltiger zu gestalten: weniger Verpackungsmüll, mehr Rezyklatanteile, bessere Recyclingfähigkeit, weniger Leerraum und eine stärkere Förderung von Wiederverwendung.
Wichtig: Nicht das Material entscheidet darüber, ob eine Verpackung unter die PPWR fällt. Als Verpackung gilt grundsätzlich jedes Behältnis, das dazu dient, ein Produkt zu schützen, zu transportieren oder zu präsentieren und gemeinsam mit dem Produkt auf den Markt gebracht wird. Dazu zählen beispielsweise Verkaufs-, Versand-, Transport- und Serviceverpackungen. Auch Nebenbestandteile wie Klebebänder oder Etiketten im Verbund mit einer Verpackung fallen darunter.
Wer ist betroffen?
Die PPWR gilt grundsätzlich für Unternehmen aller Branchen und Größen in der EU. Für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Mio. EUR Jahresumsatz gibt es eng gefasste Ausnahmen bei der sogenannten «Erzeuger-Rolle».
Entlang des Verpackungslebenszyklus definiert die Verordnung unterschiedliche Verantwortlichkeiten:
- Lieferanten müssen Informationen bereitstellen, die zur Bewertung der Konformität benötigt werden.
- Erzeuger müssen eine technische Dokumentation erstellen und die Konformität bewerten.
- Hersteller, Importeure und Vertreiber haben je nach Rolle weitere Pflichten entlang der Lieferkette.
Die wichtigsten Meilensteine der PPWR
Ab 12. August 2026
Konformitätserklärungen (Declaration of Conformity, DoC) werden Pflicht und die Schadstoffgrenzen für PFAS und Schwermetalle gelten wie nach der bestehenden EU-Richtlinie 94/62/EG. Verpackungen ohne Konformitätserklärung dürfen nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden.
Konformitätserklärung für Ihre Verpackungen mit packVerde
Die Konformitätserklärung ist ein rechtlich verbindliches Dokument und bestätigt, dass eine Verpackung die Anforderungen der PPWR erfüllt. Sie enthält unter anderem Angaben zum Material, zur Kennzeichnung sowie zum Erzeuger beziehungsweise verantwortlichen Unternehmen. Bei packVerde erhalten Sie die nötige Konformitätserklärung wie folgt:

Option 1: Sie kaufen Standardprodukte aus dem packVerde-Sortiment
Das ist der einfachste Weg. Für die allermeisten Lagerartikel finden Sie im Web-Shop von packVerde eine fertige Konformitätserklärung, direkt beim Artikel downloadbar, ohne Anfrage, ohne Wartezeit.
Wenn es sich um eine Verpackung handelt, die für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet ist, enthält die Konformitätserklärung automatisch auch die Bestätigung der Lebensmitteleignung.
Option 2: Sie erhalten individuelle Verpackungen oder individuell bestellte Verpackungen von packVerde
Haben Sie eine Verpackung mit Ihrem Firmenlogo und einem individuellen Maß bei packVerde anfertigen lassen? Dann gilt nach PPWR: Ihr Logo auf der Verpackung macht Sie zum sogenannten «Erzeuger» und damit tragen Sie die Verantwortung für die Konformitätserklärung. Das klingt nach Arbeit. Ist es aber nicht, denn wir übernehmen das für Sie:
Wir erstellen für Ihre individuellen Verpackungen eine vorgefertigte Konformitätserklärung mit Ihrer Firmenadresse. Sie müssen diese nur noch prüfen und unterzeichnen, mehr nicht.
Haben Sie eine im Markt bestehende, standardisierte Verpackung über uns beschaffen lassen? Dann ist dies wie die Bestellung eines Standardartikels aus unserem Lagersortiment und Sie erhalten eine Konformitätserklärung von uns ausgestellt.
Option 3: Sie beziehen Ihre Verpackungen nicht von packVerde
Für Verpackungen, die Sie woanders kaufen oder die Sie selbst hergestellt und weiterverarbeitet haben (z. B. nachträglich bedruckt oder beschnitten), müssen Sie prüfen, ob Sie eine eigene Konformitätserklärung ausstellen müssen. Für genau diese Fälle haben wir als kostenlosen Service unseren Konformitäts-Generator entwickelt. Mit diesem Online-Tool lässt sich Schritt für Schritt eine fertige, PPWR-konforme Erklärung als PDF erstellen.
Ab 12. August 2028
Eine EU-weit harmonisierte Kennzeichnung mit Piktogrammen und QR-Codes wird eingeführt.
Ab 12. Februar 2029
XPS wird bei Lebensmittelverpackungen verboten.
Ab 2030
Verpackungen müssen mindestens 70 % recyclingfähig sein und Mindest-Rezyklatanteile für Kunststoffverpackungen werden vorgeschrieben. Versandverpackungen dürfen maximal 50 % Leerraum enthalten.
Recyclingfähigkeit wird zum Standard
Ein zentraler Bestandteil der PPWR ist die Verbesserung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen. Dafür wird ein Klassifizierungssystem eingeführt:
- Klasse A: sehr gut recyclingfähig (über 95 %)
- Klasse B: gut recyclingfähig (80–95 %)
- Klasse C: recyclingfähig (70–80 %)
Verpackungen mit einer Recyclingfähigkeit von unter 70 % gelten ab 2030 als nicht mehr recycelbar und dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Ab 2038 wird dieses Verbot auf Verpackungen der Klasse C ausgeweitet.
Zusätzlich schreibt die PPWR ab dem 1. Januar 2030 Mindest-Rezyklatanteile für Kunststoffverpackungen vor. Ab 2040 werden diese Quoten nochmals erhöht.
Mehrweg gewinnt an Bedeutung
Ein weiterer Schwerpunkt der PPWR liegt auf der Wiederverwendung von Verpackungen. Besonders für Anbieter von Speisen und Getränken bringt die Verordnung neue Anforderungen:
Ab 2028 müssen Gastrobetriebe im Take-away-Bereich aktiv Alternativen zu Einwegverpackungen anbieten – beispielsweise Mehrwegbecher oder Pfandsysteme.
Kunden müssen die Möglichkeit erhalten, Speisen und Getränke in mitgebrachte Behälter abfüllen zu lassen. Diese Alternativen dürfen weder komplizierter noch teurer sein als Einwegverpackungen.
Weitere Regelungen folgen 2030: Im Gastgewerbe werden vor Ort Einwegverpackungen für Speisen und Getränke nicht mehr erlaubt sein. Außerdem werden Einwegkunststoffverpackungen für frisches Obst und Gemüse unter 1,5 Kilogramm verboten.
Was bedeutet die PPWR für Unternehmen?
Die neuen Anforderungen machen es wichtig, bestehende Verpackungslösungen frühzeitig zu überprüfen. Besonders relevant sind dabei:
- die Recyclingfähigkeit des aktuellen Verpackungsdesigns
- der Einsatz recycelter Materialien
- die Reduzierung von Verpackungsmaterial und Leerraum
- die korrekte Dokumentation und Kennzeichnung
Auch Verpackungen aus Monomaterial oder PCR-Material sowie passgenaue Verpackungslösungen können dazu beitragen, die Anforderungen der PPWR zu erfüllen – sofern sie die Vorgaben zur Recyclingfähigkeit, Materialreduzierung oder Kennzeichnung erfüllen.
Fazit
Die PPWR bringt in den kommenden Jahren zahlreiche Veränderungen für Unternehmen mit sich. Im Mittelpunkt stehen weniger Verpackungsabfälle, höhere Recyclingfähigkeit, mehr Rezyklate, einheitliche Kennzeichnungen und klare Nachweispflichten.
Gleichzeitig bietet die Verordnung die Chance, Verpackungslösungen zukunftsfähiger zu gestalten. Wer sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen beschäftigt und bestehende Verpackungen überprüft, ist auf die kommenden Umsetzungsschritte gut vorbereitet.
packVerde unterstützt Sie gerne als Ihr Partner dabei. Auch persönlich sind wir für Sie da:










