Entpflichtung
Alles rund um das Thema Entpflichten:
- Für Serviceverpackungen muss
das Entpflichtungsentgelt sofort entrichtet werden. Auf Ihrer Rechnung
weisen wir das Entpflichtungsentgelt (auf Basis der Materialart und des
Einzelgewichts) gesondert aus. Sie können so jederzeit im Falle einer
Prüfung die Entpflichtung nachweisen. Der Betrag wird an ein
zugelassenes Sammel- und Verwertungssystem in Österreich abgeführt.
- Die von packVerde gelieferten Umverpackungen (Transportverpackung der an Sie gelieferten Artikel) sind bereits entpflichtet.
> Link zu Serviceverpackung/ Umverpackung