Ihr Service rund um das Thema Serviceverpackungen entpflichten:

  • Serviceverpackungen sind Einweggeschirr und Verpackungen der Gastronomie, des Handels sowie anderer Dienstleister, die die Übergabe von Waren an private Endverbraucher ermöglichen (z. B. Becher, Einkaufs- oder Brötchentüten usw.).

  • Diese Verpackungen müssen vom Erstbefüller (z. B. Bäcker, Kantinenbetreiber, Restaurants usw.) gem. Verpackungsgesetz entpflichtet werden. Die Verpackungen werden dabei auf Basis des Materials und des Einzelgewichts berechnet. Die sich daraus ergebende Entsorgungsgebühr wird an eines der dualen Systeme abgeführt.

  • Diese Entpflichtung können wir für Sie ausführen.

  •  Ihre Vorteile: Sie sparen Zeit, weil Sie keinen Aufwand bei der Abwicklung haben und Sie haben keine Vertragsbindung mit Laufzeiten.

  • Auf Ihrer Rechnung weisen wir das Entpflichtungsentgelt gesondert aus

  • Wenn Sie Fragen dazu haben – rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne. Tel. 0821 455 9790